Gemeinde Michelbach an der Bilz

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Michelbach an der Bilz

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Aktuelles aus dem Rathaus

Eichpflicht für Wasserzähler

Artikel vom 22.07.2010

Eichpflicht für Wasserzähler
Wasserzähler unter liegen der Eichpflicht!
Die Gemeinde wechselt alle 6 Jahre die Hauptwasserzähler auf jedem Wohngrundstück aus.

Von der Eichpflicht sind auch Zähler betroffen, die sich in Besitz von Privatpersonen befinden, das sind sogenannte Wohnungs-, Etagen- oder Zwischenzähler, sowie Zähler, die zur Messung von Wasser bei der Nutzung von Zisternen eingebaut wurden.

Eichgültigkeit:
Für Kaltwasserzähler beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre und für Warmwasserzähler 5 Jahre. Das bedeutet, dass spätestens mit Ablauf dieser Frist die Wasserzähler durch einen beauftragten Unternehmer ausgetauscht werden müssen.

Rechtgrundlage:

a)     Eichgesetz in der Fassung vom 23.03.1992 (BGBL I, Seite 711) in der derzeit gültigen Fassung

b)     Eichordnung vom 12.08.1988 (BGBl I, Seite 657) in der derzeit gültigen Fassung.


Gerne stehen wir für weitere Fragen zu Verfügung.

Weitere Informationen

Hinweis

Die Inhalte werden von der Gemeinde Michelbach/Bilz gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Gemeinde Michelbach/Bilz wenden.

Kontakt

Bürgermeisteramt Michelbach/Bilz
Hirschfelder Straße 13
74544 Michelbach an der Bilz

Fon: 0791 93210-0
Fax: 0791 93210-50

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