Aktuelles: Gemeinde Michelbach an der Bilz

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Aus der Arbeit des Gemeinderates

icon.crdate20.11.2024

12.11.2024

Aus der Arbeit des Gemeinderats
Die Sitzung des Gemeinderats fand am Dienstag, 12.11.2024, statt.

Betriebsplan 2024 und Finanzplanung 2025 für den Gemeindewald

Die Gemeinde ist im Eigentum von 29 Hektar Waldfläche. Dementsprechend ist auch die wirtschaftliche Bedeutung für die Kommune. Vertreter der Forstverwaltung beim Landratsamt Schwäbisch Hall erläuterten im Gemeinderat das voraussichtliche Ergebnis des Betriebsplans für das Jahr 2024. Dabei werden die Zahlen in etwa so erreicht, wie sie prognostiziert wurden. Für das nächste Jahr sind Einnahmen von 4.871,00 EUR geplant. Dem stehen Ausgaben von 9.390,00 EUR entgegen. In dem Zuge sollen dann 65 Festmeter Holz geerntet werden. Zudem erfolgt eine Jungbestandspflege auf einer Fläche von 3 Hektar. Die Gemeinderäte haben der Planung in der vorgelegten Form zugestimmt.

Feuerwehrbedarfsplan wurde genehmigt

Gemeinden sind nach dem Feuerwehrgesetz verpflichtet, auf ihre Kosten eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Um die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr nachhaltig zu gewährleisten, ist regelmäßig ein sogenannter Bedarfsplan zu erstellen. Dabei geht es insbesondere um die Anzahl und die Ausbildung der Feuerwehrleute sowie den zeitgemäßen feuerwehrtechnischen Standard. Der Feuerwehrbedarfsplan ist damit die Basis dafür, dass geordnete Lösch- und Rettungseinsätze möglich sind.

Beraten wurde bei der Erstellung die Freiwillige Feuerwehr und die Gemeindeverwaltung von Otto Feil, der viele Jahre als Kreisbrandmeister tätig war. In der Bedarfsplanung erfolgt zunächst die Erfassung der Grundstruktur in der Gemeinde sowie die Darstellung der Gefahrenanalyse. Weiteres Thema ist dann die personelle Feuerwehrstruktur im Hinblick auf Quantität und Qualität. Inhalt des Bedarfsplans sind auch das Feuerwehrmagazin sowie der Fahrzeugbestand und das Fahrzeugkonzept. In der Zusammenfassung wird der Freiwilligen Feuerwehr ein guter Ausbildungsstand attestiert. Festgehalten ist auch, dass die Verantwortlichen der Freiwilligen Feuerwehr in Michelbach an der Bilz engagiert und zielstrebig dabei sind, die Feuerwehr zukunftsfähig und leistungsstark aufzustellen. Um eine Tagesverfügbarkeit der Feuerwehr in der Gemeinde auch künftig zu gewährleisten, soll die Mitgliederzahl sukzessive erhöht werden. Was die Feuerwehrfahrzeuge betrifft, so wird auf einen guten technischen Stand und eine ausreichende Ausstattung verwiesen. Bezüglich des Feuerwehrmagazins sind die Vorgaben der Arbeitssicherheit und des Unfallschutzes einzuhalten.

Änderung der Feuerwehr-Entschädigungssatzung

Bisher gab es eine jährliche Entschädigung von 5,00 EUR pro Feuerwehrangehörigen für die Kameradschaftskasse. Durch die Umsatzsteuerpflicht entstehen seit 01.01.2023 Mehraufwendungen für die Kameradschaftskasse. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat einer Erhöhung der jährlichen Entschädigung auf 15,00 EUR zugestimmt.

Vergabe von Bauleistungen für die Erschließung des Gewerbegebiets Straßenäcker

Die Tiefbau- und Straßenbauarbeiten für die Erschließung waren öffentlich ausgeschrieben. Der Ausführungszeitraum ist für Dezember 2024 bis Juli 2025 geplant. Günstigster Bieter war die Firma Thannhauser aus Fremdingen mit dem Angebotspreis von 702.648,74 EUR. Das Gremium hat die Arbeiten entsprechend vergeben. Davon entfällt ein Anteil von 200.000,00 EUR auf das Regierungspräsidium Stuttgart für den Straßenbau im Hinblick auf die Landesstraße 1055 sowie ein Anteil von 38.645,76 EUR auf den Zweckverband Breitband und dessen Arbeiten.

 

Vergabe im Hinblick auf die Klärschlammentwässerung und dessen Entsorgung

Günstigster Bieter war hier die Firma BHKL Umwelt- und Abwassertechnik GmbH aus Altdorf. Der Angebotspreis für 2025 liegt bei 51.379,44 EUR. Für 2026 wurde die Dienstleistung für 52.479,00 EUR angeboten. Die Gemeinderäte haben die Vergaben so vorgenommen.

11. Teiländerung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft

Diese Fortschreibung betrifft lediglich den Grundschulneubau durch die Stadt Schwäbisch Hall in Hessental. Um dafür das Bebauungsplanverfahren durchführen zu können, muss entsprechend auch der Flächennutzungsplan geändert werden. Dies bedeutet dann eine Darstellung von Gemeinbedarfsflächen. Die Gemeinderäte haben der Aufstellung dieser 11. Teiländerung zugestimmt. Die Verwaltung der Stadt Schwäbisch Hall wird als erfüllende Gemeinde mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Die beiden Vertreter der Gemeinde im Gemeinsamen Ausschuss wurden beauftragt, entsprechend der Beschlusslage des Gemeinderates abzustimmen.

Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans Heilbronn-Franken

Was die Windenergie betrifft, so hat das Land Baden-Württemberg eine sogenannte Planungsoffensive ausgegeben. Bis zum Jahr 2035 müssen somit mindestens 1,8 Prozent der Fläche des Regionalverbands Heilbronn-Franken für den Ausbau von Windenergie zur Verfügung stehen. Für das Regionalplangebiet bedeutet dies eine Fläche von mindestens 8.577 Hektar. Der Regionalverband Heilbronn-Franken hat dafür als Instrumentarium die sogenannten Vorranggebiete zur Verfügung, mit der entsprechend den Vorgaben des Bundes und des Landes räumlich gesteuert werden kann. Die definitive Ausweisung der Vorranggebiete ist bis zum 30.09.2025 abzuschließen.

Für den Fall, dass der Flächenbeitragswert nicht erreicht wird, gilt für Windkraftanlagen eine sogenannte Generalprivilegierung. Dies bedeutet, dass sie dann auf geeigneten Flächen im Außenbereich grundsätzlich möglich sin. Für den Fall, dass nicht durch den Regionalverband gesteuert wird, bedeutet dies auch für Michelbach an der Bilz eine deutliche Steigerung an Flächen, die für die Windkraftnutzung eingesetzt werden können.

Bürgermeister André Dörr stellte im Gemeinderat den Entwurf für die Vorranggebiete vor. Demgegenüber machte er die möglichen Flächen bei einer Nichtsteuerung deutlich. Wichtig ist in dem Zusammenhang, dass der Prozentsatz von 1,8 sich nicht auf die Gemarkungsfläche einzelner Gemeinden oder Städte bezieht, sondern auf das komplette Regionalverbandsgebiet anzuwenden ist.

Die nunmehr durch den Regionalverband für Michelbach an der Bilz festgelegten Vorranggebiete für Windkraft entsprechen weitestgehend den Flächen, die im Rahmen der Flächennutzungsplanung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall bereits als sogenannte Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen festgelegt wurden. Der Regionalverband hat die Flächen jeweils im Hinblick auf ihre Umweltverträglichkeit und die Geeignetheit für Windkraft überprüft.

Die Gemeinderäte haben die Kenntnisnahme der Regionalplanung durch Beschluss bestätigt.

Mobilitätskonzept 2035

Nachdem das Maßnahmen- und Handlungskonzept des Mobilitätskonzepts in allen beteiligten Kommunen nunmehr mehrheitlich beschlossen worden ist, konnte jetzt der Abschlussbericht erstellt werden. Dieser gliedert sich in 14 Kapitel. Dabei wird zunächst auf die Ist-Situation eingegangen. Aus dem Status quo ergeben sich dann das Leitbild und die Planungsziele. Festgelegt auch ist das strategische Vorgehen, um die Ziele dann zu erreichen. Der Abschlussbericht schließt dann mit dem Maßnahmen- und Handlungskonzept. Der Gemeinderat hat die Fertigstellung des Berichts zum Mobilitätskonzept zur Kenntnis genommen.

Neufassung der Gebührenordnungen für die Benutzung der Hallen und des Feuerwehrmagazins

Die derzeitige Gebührenordnung stammte noch aus dem Jahr 2010. Inzwischen haben sich für die Aufwendungen zum Beispiel für die beiden Hallen um mehr als 60 Prozent erhöht. Aus diesem Grund wurden jetzt die Gebühren um 35 Prozent nach oben angepasst. Eine Beteiligung der Vereine für die reguläre Hallennutzung ist weiterhin nicht vorgesehen. Auch sind die Gebühren für die einheimische Bevölkerung um 50 Prozent niedriger als die Gebühren für die Auswärtige. Die Gebührenordnung mit den jeweiligen Gebäuden war bereits im Amtsblatt der letzten Woche komplett veröffentlicht.

Umsetzung der Grundsteuerreform

In dem Zusammenhang hat der Gemeinderat die Hebesätze festgesetzt. Für die Grundsteuer A liegt diese bei 382 v. H., bei der Grundsteuer B sind es 474 v.H. der jeweiligen Steuermessbeträge. Die Hebesätze sind so kalkuliert, dass bezogen auf die gesamte Gemeinde es zu einer sogenannten Aufkommensneutralität kommt. Nichtsdestotrotz kann es für den jeweiligen einzelnen Eigentümer trotzdem zu Belastungsverschiebungen kommen. Dies betrifft insbesondere die Grundsteuer B. Nach dem Landesgrundsteuergesetz gilt nunmehr das Bodenwertmodell, bei dem dann die Gebäudewerte nicht berücksichtigt werden.

Haushaltsplan 2025

Die Gemeinderäte haben das Zahlenwerk mit dem Investitionsprogramm weiter beraten. Eine erste Vorberatung hat bereits am 15.10.2024 stattgefunden. Inzwischen war es möglich, die Ergebnisse der bundesweiten Steuerschätzung miteinfließen zu lassen. Zudem gab es eine weitere Konkretisierung bei der Kreisumlage. Beschlossen wurde, die Kosten für die Gehwegerneuerung und die Umgestaltung der Nebenflächen im Zuge der Sanierung der Ortsdurchfahrt durch den Hauptort Michelbach an der Bilz in der Bretzinger Straße und der Hirschfelder Straße zu berücksichtigen. Dafür ist mit Kosten von 330.000,00 EUR zu rechnen. Im Zuge des Städtebausanierungsprogramms ist dies förderfähig. Zudem mitaufgenommen wird die Erneuerung der Straßenbeleuchtungskabel in der Ortsdurchfahrt Michelbach sowie der barrierefreie Umbau der Querungsstellen der Ampelanlage bei der Kreuzung Kirchstraße/Kocherweg. Was die Umsetzung einer Friedhofsüberdachung betrifft, so wurden eventuelle Mehrkosten von 50.000,00 EUR veranschlagt.

Baumaßnahmen der Gemeinde

Bürgermeister André Dörr konnte berichten, dass inzwischen die Bauarbeiten im Hinblick auf die Ortsdurchfahrt Rauhenbretzingen abgeschlossen sind. Was den Wasserleitungsbau nach Gschlachtenbretzingen betreffe, so würden die Arbeiten sehr gut vorangehen. Je nach Witterung könne man die Arbeiten dann noch dieses Jahr zu Ende bringen. Auch der Umbau der Rudolf-Then-Halle sei im Zeitplan. Bis zum Januar 2025 sei mit der Fertigstellung der Arbeiten zu rechnen.

Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am 10.12.2024 statt.