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Baum und Heckenschnitte noch bis Ende Februar möglich
Wer seine Bäume und Hecken schneiden möchte, kann dies noch bis Ende Februar tun.
Landkreis. Mit Beginn des 1. März tritt die jährliche gesetzliche Vogelschutzzeit in Kraft. Bis einschließlich dem 30. September ist es dann verboten, Hecken, Bäume, Gebüsche und andere Gehölze zu roden, abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder auf andere Weise zu beseitigen.
Diese Regelung des Bundesnaturschutzgesetzes dient dem Schutz heimischer Vogelarten, die in dieser Zeit brüten und ihre Jungen aufziehen. Damit soll sichergestellt werden, dass Nester und Brutplätze ungestört bleiben.
Diese Ausnahmen gibt es:
Pflegevorhaben in Natur- und Landschaftsschutzgebieten, in geschützten Heckenbiotopen oder an Naturdenkmalen müssen unabhängig vom Zeitraum grundsätzlich vorab mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt werden. Ausnahmen gelten auch für Bäume in privaten Nutzgärten. Normale Form- und Pflegeschnitte, beispielsweise an Obstbäumen, sind das ganze Jahr über möglich. Aus Artenschutzgründen ist aber vor jedem Eingriff, egal, ob es sich um einen Schnitt, eine Fällung oder eine Rodung handelt, immer zu prüfen, ob wildlebende Tiere von dem Eingriff betroffen sein könnten.
Kontakt
Untere Naturschutzbehörde
Landratsamt Schwäbisch Hall
Karl-Kurz-Straße 44
74523 Schwäbisch Hall-Hessental
Telefon: 0791 755-7397
E-Mail: naturschutzbehoerde(@)LRASHA.de