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Jugendschutz

icon.crdate13.05.2025

Testeinkäufe

Jugendschutzkontrollen im Landkreis Schwäbisch Hall: Ein Drittel der Geschäfte hielt sich nicht an den Jugendschutz!

Seit 2011 führen das Landratsamt und die Polizei gezielt Testkäufe im Bereich von Alkohol und Zigaretten mit minderjährigen Auszubildenden und Schülern durch. Auch Spielhallen werden getestet. Ziel ist es zu prüfen, ob das Jugendschutzgesetz landkreisweit eingehalten wird.

Landkreis. Drei jugendliche Testkäufer hatte der Landkreis ausgewählt, um in Geschäften Artikel zu kaufen, für die sie laut Gesetz noch zu jung waren. Koordiniert wurden die Jugendschutzkontrollen von Dominik Holl, Erster Polizeihauptmeister des Bezirksdienstes des Polizeireviers Schwäbisch Hall und Dietmar Winter, Kreisjugendreferent und Jugendschutzbeauftragter des Landkreises.

Begleitet wurden die Testkäufer durch die Jugendsachbearbeiterinnen und Jugendsachbearbeiter der Polizei, die die Aktion aus einem gebührenden Abstand beobachteten. Missachtete das Verkaufspersonal den Jugendschutz, stellten die Polizisten die Betroffenen nach dem Kauf ohne die Testkäufer postwendend zur Rede. Für die Verkäuferinnen und Verkäufer kann dies richtig teuer werden: Wer zum ersten Mal bei den Testkäufen gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt, hat mit einem Bußgeld von bis zu 500 Euro zu rechnen. Bedauerlich war, dass ein Inhabergeführtes Geschäft wiederholt gegen den Jugendschutz verstoßen hat. Ihm droht nun als Gewerbetreibender im Wiederholungsfall ein erhöhtes Bußgeld für die gesetzeswidrige Abgabe von alkoholhaltigen Getränken.

Zum größten Teil reagierte das Verkaufspersonal aber richtig: Es verlangte den Ausweis des Jugendlichen und verweigerte den Verkauf. In 5 von 15 Testkäufen wurde dies allerdings nicht beachtet. Bei 5 Versuchen hochprozentigen Alkohol zu kaufen, gelang dies den Testkäufern 1 Mal. Beim Kauf von Tabak, Vapes und E-Zigaretten gelang es den Jugendlichen bei 10 Versuchen den Kauf 4 Mal abzuschließen.

„Testkäufe dienen dem Jugendschutz. Ohne Kontrolle der Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen geht es einfach nicht. Und es hat sich gezeigt, da ist noch genügend Luft nach oben. Natürlich sind es selektive Prüfungen, die wir im Landkreis durchführen“, so Dietmar Winter. „Doch wir haben natürlich auch die Hoffnung, dass sich diese Aktion herumspricht und der Jugendschutz dadurch stärker Beachtung findet.“

„Leider wird der Jugendschutz im Alltag oft vergessen. Dabei sind Alkohol und Tabak nach den Ergebnissen aktueller Studien immer noch die am weitesten verbreiteten Suchtmittel unter Kindern und Jugendlichen“, so der Kommunale Suchtbeauftrage des Landkreises Thomas Feil.

 

Info:

Im Landkreis Schwäbisch Hall wird durch die Jugend-Sucht-Beratung neben verschiedenen Maßnahmenpaketen zur Verhinderung von Alkohol- und Tabakmissbrauch bei Kindern und Jugendlichen, welche bereits durch exzessiven Konsum aufgefallen sind, auch versucht, durch Information, Prävention und Beratung eine erhöhte Sensibilität zu schaffen. In Gruppenangeboten wird dabei das eigene Konsumverhalten genauer reflektiert (Risikocheck), das Risikobewusstsein geschärft und Kompetenzen für den Umgang mit den Risiken gestärkt.

Weitere Infos unter: www.suchthilfe-sha.de