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Schulabschluss-Feiern

icon.crdate15.05.2025

Info des Landratsamts Schwäbisch Hall

Party am Ende der Schulzeit sicher feiern

Bald steigen die Feiern zu den jeweiligen Schulabschlüssen und alle freuen sich darauf. Damit das Fest ein Erfolg wird, investieren die Organisatoren oft viel Mühe und auch Geld. Viele machen dies nicht professionell, sondern in ihrer Freizeit und kennen daher so manche Tücke nicht. In der Festkultur-Info-Mappe des Landkreises finden sich wichtige Informationen und Empfehlungen für Veranstalter.

Landkreis. Auch in diesem Jahr werden wieder zahlreich Schulabschlusspartys stattfinden. Der Wunsch, dieses Ereignis im großen Stil zu feiern, ist völlig verständlich. Dass dabei der Spaß im Vordergrund steht, ist ebenfalls nachvollziehbar. Keinesfalls sollen schlimme Vorfälle passieren oder möglicherweise nachträglich erhebliche rechtliche Probleme entstehen.

Eine Party gilt als öffentliche Veranstaltung, wenn beispielsweise per Flyer, Plakat oder auf Social Media geworben wird und auch andere Schülerinnen und Schüler als die der eigenen Schule Zutritt haben. „Das bringt einige rechtliche Pflichten für die Verantwortlichen mit sich“, erklärt Dietmar Winter, Kreisjugendreferent beim Landratsamt Schwäbisch Hall. Dies gilt besonders, wenn Jugendliche mitfeiern. Damit es nicht zu unliebsamen Überraschungen kommt und alle Regelungen zum Schutze der teilnehmenden Jugendlichen eingehalten werden, sollten sich die Organisatoren im Vorfeld gut informieren und die Veranstaltung sorgfältig vorbereiten.

„Eine gute Planung und Organisation sind zentrale Voraussetzungen für eine gelungene Feier“, führt Winter aus, „und dafür haben wir im vergangenen Jahr unsere Festkultur-Info-Mappe aktualisiert und neu aufgelegt.“

Die Mappe erklärt verständlich die wichtigsten Regelungen und gibt Empfehlungen zur Planung und Durchführung von Festen und Feiern. So wird sie ihrem Anspruch zur „neuen Festkultur“ weitgehend gerecht.

„Wir wollen die Verantwortlichen durch diese Infomappe vor weitreichenden oder strafrechtlichen Folgen schützen, die beispielsweise bei Nichtbeachtung des Jugendschutzgesetzes eintreten können. Ziel ist es, ein Bewusstsein für Probleme, Gefahren und unumgängliche Pflichten zu schaffen, damit selbstorganisierte Veranstaltungen – trotz Vorschriften und Auflagen – attraktiv und machbar bleiben.“

Landrat Gerhard Bauer betont weiter: „Mit unserer Infomappe „Neue Festkultur“ verbinden wir das Ziel, gerade auch jungen Menschen geschützt schöne Feste zu ermöglichen. Beim Thema „Jugendschutz“ müssen aber alle an einem Strang ziehen.“

An der Mappe mitgewirkt haben das Jugendamt des Landkreises sowie der Präventionsbeauftragte des Polizeireviers Schwäbisch Hall.

Kostenlos erhältlich ist die Mappe beim Kreisjugendreferenten Dietmar Winter, Telefon 0791-7557568, E-Mail: d.winter(@)LRASHA.de