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Kommunale Wärmeplanung
icon.crdate11.03.2026
in Michelbach an der Bilz
Kommunale Wärmeplanung – Veröffentlichung der Ergebnisse der Eignungsprüfung
Die Gemeinde Michelbach an der Bilz erstellt derzeit gemeinsam mit den Gemeinden Rosengarten und Braunsbach im Konvoi „Schwäbisch Hall Süd-West“ eine kommunale Wärmeplanung. Die Planung wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 22 Wärmeplanungsgesetz (WPG) in Verbindung mit § 27d Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) durchgeführt.
Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist es, eine langfristige Strategie für eine klimafreundliche, wirtschaftliche und sichere Wärmeversorgung im Gemeindegebiet zu entwickeln. Dabei wird untersucht, welche Möglichkeiten für die zukünftige Wärmeversorgung bestehen, beispielsweise durch Wärmenetze, erneuerbare Energien, Abwärme oder andere nachhaltige Lösungen.
Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument der Kommune. Sie dient als Orientierung für zukünftige Entscheidungen im Bereich der Wärmeversorgung und zeigt mögliche Entwicklungspfade für die kommenden Jahre auf.
Ergebnisse der Eignungsprüfung
Im ersten Schritt der kommunalen Wärmeplanung wurde eine sogenannte Eignungsprüfung gemäß § 14 Wärmeplanungsgesetz (WPG) durchgeführt.
Dabei wurde das Gemeindegebiet überschlägig analysiert und in mehrere Teilgebiete untergliedert. Ziel dieser Prüfung ist es, eine erste fachliche Einschätzung der möglichen zukünftigen Wärmeversorgung zu erhalten. Hierbei wird insbesondere untersucht,
- ob Hinweise darauf bestehen, dass sich einzelne Gebiete grundsätzlich für eine Versorgung über Wärmenetze eignen könnten,
- ob perspektivisch eine Versorgung über Wasserstoffnetze denkbar sein könnte oder
- ob in bestimmten Bereichen erhöhte Energieeinsparpotenziale, beispielsweise durch energetische Gebäudesanierungen, vorliegen.
Ein weiterer Zweck der Eignungsprüfung besteht darin zu prüfen, ob für einzelne Teilgebiete eine sogenannte verkürzte Wärmeplanung durchgeführt werden kann. Das Wärmeplanungsgesetz sieht vor, dass für Gebiete, in denen mit hoher Wahrscheinlichkeit keine leitungsgebundene Wärmeversorgung (z. B. über Wärmenetze oder Wasserstoffnetze) zu erwarten ist, bestimmte Planungsschritte verkürzt durchgeführt werden oder entfallen können.
Die Eignungsprüfung stellt jedoch keine endgültige Entscheidung über die zukünftige Wärmeversorgung einzelner Gebäude oder Ortsteile dar. Sie basiert auf den derzeit verfügbaren Daten und dient lediglich einer überschlägigen fachlichen Ersteinschätzung, die als Grundlage für die weiteren Analyseschritte der kommunalen Wärmeplanung dient.
Veröffentlichung als Zwischenergebnis
Die Ergebnisse der Eignungsprüfung werden gemäß § 13 Absatz 2 Wärmeplanungsgesetz (WPG) als Zwischenergebnis der kommunalen Wärmeplanung veröffentlicht.
Damit soll der Planungsprozess transparent gestaltet und frühzeitig über den aktuellen Stand der Arbeiten informiert werden.
Bedeutung für Bürgerinnen und Bürger
Aus der Eignungsprüfung ergeben sich noch keine unmittelbaren Auswirkungen für Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden. Insbesondere werden durch die Ergebnisse
- keine Verpflichtungen zur Änderung bestehender Heizungen ausgelöst und
- keine verbindlichen Festlegungen zur zukünftigen Wärmeversorgung einzelner Gebäude getroffen.
Die kommunale Wärmeplanung dient vielmehr als strategische Grundlage für zukünftige Entscheidungen der Kommune zur Entwicklung einer klimafreundlichen Wärmeversorgung.
Weitere Schritte der kommunalen Wärmeplanung
Auf Grundlage der Eignungsprüfung werden nun die nächsten Arbeitsschritte der kommunalen Wärmeplanung durchgeführt. Dazu gehören insbesondere
- eine Bestandsanalyse der heutigen Wärmeversorgung im Gemeindegebiet,
- eine Potenzialanalyse für erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme sowie
- die Entwicklung eines Zielszenarios für eine klimafreundliche Wärmeversorgung.
Die Ergebnisse dieser Analysen werden anschließend im kommunalen Wärmeplan zusammengeführt.
Über den weiteren Fortschritt der kommunalen Wärmeplanung wird die Gemeinde Michelbach an der Bilz regelmäßig informieren.

