Aktuelles: Gemeinde Michelbach an der Bilz

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Straßensperrung in Rauhenbretzingen

Artikel vom 15.05.2023

Straßensperrung in Rauhenbretzingen

Seit Tagen wird die Gemeindeverwaltung mit Anrufen verärgerter Anwohner aus Michelbach und vorwiegend aus Gschlachtenbretzingen und Rauhenbretzingen oder Personen, die diese Straße als Durchgangsstrecke benutzen, konfrontiert, die teilweise auch weit unter die Gürtellinie gehen.
Zum allgemeinen Verständnis möchten wir daher nochmal folgende Informationen geben, die wir auf nochmalige Nachfrage vom Regierungspräsidium erhalten haben:

Eine Vollsperrung in den einzelnen Bauabschnitten ist insofern erforderlich, da nach den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen zum Schutz der dort Beschäftigten entsprechende Mindestarbeitsräume und Sicherheitsabstände eingehalten werden müssen.
Dieses Erfordernis ist bei der L 1055 nicht gegeben.
Für die Ausführung von Bauarbeiten mit halbseitiger Bauweise wäre eine Fahrbahnbreite von mindestens 8,20 m erforderlich, die Straßenbreite der L 1055 weist lediglich 7,50 m auf.
Aus logistischen Gründen war es auch erforderlich die beiden Querungshilfen zwischen Ortsausgang Rauhenbretzingen und der Einmündung Hagenhofweg gemeinsam auszuführen, zusammen mit den Arbeiten im Bereich der Bahnbrücke.
Ein Befahren der Baustelle außerhalb der Arbeitszeit kann aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht zugelassen werden; im Bereich der herzustellenden Bremsinsel werden zudem noch Abgrabungen bis 70 cm und Fräskanten von 14 cm hergestellt, was eine Durchfahrt damit unmöglich macht.
In besonders begründeten Fällen wurden/werden Ausnahmegenehmigungen durch das Landratsamt erteilt.
Alle anderen müssen notgedrungen die ausgeschilderten Umleitungsstrecken in Kauf nehmen.
Leider ist bereits festzustellen, dass die Umleitungsstrecke auch widerrechtlich ohne Ausnahmegenehmigungen in Anspruch genommen wird und das allgemein auf der internen Umleitungsstrecke über den Feldweg, der parallel zur Bahnlinie vorbei an der Sammelkläranlage und dann über den Kocherweg führt, viel zu schnell und teilweise auch rücksichtslos gefahren wird.
Wir möchten in diesem Zusammenhang daher nochmals ausdrücklich darum bitten, dass der Verkehrssituation angemessen und entsprechend langsam die Umleitungsstrecke befahren wird.
In diesem Zusammenhang auch der Hinweis, dass der „Kirchenbuckel“ nicht mit Kfz befahren werden darf, sondern dem Busverkehr vorbehalten ist.
Um Beachtung wird gebeten.
Ihre Gemeindeverwaltung