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Veröffentlichung Altersjubilare oder Ehejubilare
Veröffentlichung Altersjubilare oder Ehejubilare im Mitteilungsblatt der Gemeinde Michelbach an der Bilz sowie im Haller Tagblatt
Es ist in der Gemeinde Michelbach an der Bilz üblich, ab dem 75. Geburtstag die Altersjubilare im Mitteilungsblatt zu veröffentlichen und die Namen der Jubilare an das Haller Tagblatt zu übermitteln.
Zum 80./85./90./95. und 100. Geburtstag besucht der Bürgermeister die Jubilare zusätzlich.
Die Jubilare werden rechtzeitig von der Gemeindeverwaltung angeschrieben und über die Veröffentlichung informiert.
Des Weiteren werden auch die Ehejubilare, ab der Goldenen Hochzeit, angeschrieben und können ebenfalls sich im Mitteilungsblatt oder Haller Tagblatt veröffentlichen lassen. Ebenso erhalten die Ehejubilare, wenn Sie es wünschen, einen Besuch des Bürgermeisters.
Sollte die Gemeindeverwaltung auf die Schreiben keine Antwort erhalten, so entfällt die Veröffentlichung.