Archiv: Gemeinde Michelbach an der Bilz

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Gemeinderatssitzung vom 18.11.2003

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 12.02.2004

Aus der Arbeit des Gemeinderates

Die Sitzung des Gemeinderates fand am vergangenen Dienstag statt

Bürgerbeteiligung für den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften "Schloßpark Michelbach/Bilz"

Nördlich des Schloßgebäudes plant die Gemeinde zusammen mit einem Investor den Neubau einer Seniorenwohnanlage. Das Vorhaben soll auf einem gemeindeeigenen Grundstück verwirklicht werden. Geplant ist ein Pflegebereich mit insgesamt 36 Pflegeplätzen, verteilt auf zwei Gebäuden. Im Bereich des betreuten Wohnens werden 14 Eigentumswohnungen entstehen, wobei der Investor die Option für eine Erweiterungsmöglichkeit erhält. Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sehen vor, für dieses Projekt die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Das Areal soll als Sondergebiet ausgewiesen werden. Mit der jetzigen Konzeption ist garantiert, dass die Talaue freigehalten bleibt. Die Erschließung wird über den Schloßweg erfolgen, der dann in die Bretzinger Straße mündet. In dem Zusammenhang ist beabsichtigt den Schloßweg zu verbreitern und über eine Ampelanlage die Zu- und Abfahrt zu regeln.

Von den anwesenden Bürgerinnen und Bürger wurden die damit verbundenen Lärmimmissionen, insbesondere durch den Verkehr, angesprochen. Thema waren auch die neu entstehenden Parkplätze. Angeregt wurde, für das Projekt ein Blockheizkraftwerk vorzusehen.

Zuschüsse für Solaranlagen und Zisternen fallen weg

Die Gemeinde wird ab sofort keine Fördermittel mehr für Sonnenkollektoren zur Brauchwassererwärmung und für Regenwasserzisternen zur Verfügung stellen. Auf Grund der aktuellen Haushalts- und Finanzsituation ist eine Streichung dieser Freiwilligkeitsleistungen unausweichlich. Betroffen davon sind aber nicht bis zum Tag der Gemeinderatssitzung eingegangene Zuschussanträge. Dafür werden nach Abschluss der entsprechenden Maßnahmen weiterhin Zuschüsse ausbezahlt. Die Gemeinde behält sich jedoch vor, den Auszahlungszeitpunkt der beantragten bzw. bewilligten Fördermittel zu verschieben.

Neufestsetzung der Entwässerungsgebühren

In der vergangenen Sitzung hatten die Gemeinderäte einer Anpassung der Entwässerungsgebühren zugestimmt. Ab Januar 2004 sollte demnach die Klärgebühr bei 1,85 EUR/cbm und die Kanalgebühr bei 1,10 EUR/cbm liegen. Die damalige Kalkulation berücksichtigte nicht die Abwassermenge, die durch die Benutzung von Regenwasserzisternen für den Hausgebrauch entsteht. Für das dort anfallende Abwasser wurden bisher keine Kanal- und Klärgebühren erhoben. Dies war eine zusätzliche Subvention für den Einbau von Zisternen. Berücksichtigt man die bisher gebührenfreie Abwassermenge, so reduziert sich die Klärgebühr auf 1,75 EUR/cbm und die Kanalgebühr auf 1,05 EUR/cbm. Die Gesamtgebühr liegt dann bei 2,80 EUR/cbm und nicht wie ursprünglich vorgesehen bei 2,95 EUR/cbm.

Für die Nutzer von Zisternenwasser im Haushalt hat dies ab 1. Januar 2004 zur Folge, dass sie entweder auf eigene Kosten geeignete Messeinrichtungen anbringen oder, solange dies noch nicht passiert ist, als angefallene Abwassermenge eine Pauschalmenge von 12 cbm pro Jahr und Person zu Grunde gelegt wird. Die entsprechende Satzungsänderung ist an anderer Stelle in diesem Mitteilungsblatt abgedruckt.

Vorbereitung der Bürgermeisterwahl

Die Gemeinderäte haben den Termin für die Bürgermeisterwahl im nächsten Jahr festgelegt. Wahltag ist Sonntag, 1. Februar 2004. Eine etwaige Neuwahl ist für Sonntag, 15.02.2004 vorgesehen. Die Stelle wird im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg am 24.11.2003 ausgeschrieben. Bewerbungen können vom 25. November 2003 bis 05. Januar 2004 eingereicht werden. Für die Bürgermeisterwahl wird ein Gemeindewahlausschuss eingesetzt, der die Wahl zu leiten hat. Zum Vorsitzenden dieses Gremiums wurde Gemeinderat Hans-Jörg Schneider gewählt, zu Beisitzern die Gemeinderäte Karl-Eugen Altdörfer, Albert Kümmerle und Franz Weissinger.

Bausachen

Der Gemeinderat hat zu einem Bauvorhaben das Einvernehmen erteilt.