Dienstleistungen: Gemeinde Michelbach an der Bilz

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Förderung privater Abwassermaßnahmen

Abwasserbeseitigungsmaßnahmen (Private Anschlussleitungen, Pumpwerke und Druckleitungen, Freispiegelleitungen sowie Kleinkläranlagen) können unter Umständen mit öffentlichen Mitteln bezuschusst werden.

Antragsteller

  • Grundstückseigentümer oder Pächter der Liegenschaft (Erbpacht u. ä.).
  • Bei Anschluss mehrerer Anwesen können sich die Antragsteller zu Antragsgemeinschaften zusammenschließen.
  • Die Gemeinde kann im Auftrag der privaten Antragsteller die treuhänderische Abwicklung des Vorhabens übernehmen.
  • Gemeinden

Zuwendungsfähig

  • Investitionskosten; hierunter sind auch Eigenleistungen zu verstehen (Arbeitsstunden: 10,00 EUR/h; Maschinenstunden: entsprechend den Sätzen des Maschinenringes).
  • Ingenieurleistungen: bis max. 10 % der förderfähigen Kosten (Nachweis durch Rechnungen).
  • Satzungsgemäße Klär- und Kanalbeiträge (obere Orientierungsgrenze: 7.000,00 EUR/pro Anwesen).

Fördersatz

  • 30 %,
  • verbleibender Eigenanteil für den Antragsteller von mindestens 10.000,00 EUR/Anwesen.

Voraussetzungen

  • Von der Gemeinde muss eine mit der Unteren Wasserbehörde abgestimmte Abwasserbeseitigungskonzeption erstellt und im Gemeinderat beschlossen sein. Der Auftrag für den Bau des Vorhabens darf noch nicht vergeben sein.
  • Falls das Vorhaben in Eigenarbeit erstellt werden soll, darf mit dem Vorhaben noch nicht begonnen sein.
  • Kein Landeszuschuss von anderer Stelle (z. B. Landwirtschaft). Sonstige Zuwendungen, z. B. von Gemeinden und Sportverbänden sind von den zuwendungsfähigen Aufwendungen abzusetzen.

Verfahrensablauf

Förderanträge sind über die Gemeinden einzureichen.

Unterlagen

Förderanträge sind über die Gemeinden einzureichen und haben mindestens folgende Unterlagen zu enthalten:

  • Antragsschreiben (bei mehreren Anwesen: mit Teilnahmeerklärung aller Beteiligten),
  • kurzer Erläuterungsbericht (u.a. Angaben zu den anzuschließenden Anwesen und Einwohnerzahl),
  • gegebenenfalls Variantenuntersuchung mit Wirtschaftlichkeitsnachweis,
  • Kostenvoranschlag (Kostenangabe EUR/m); die Kosten pro m Leitungslänge einschließlich Pumpwerk (ohne Klär- und Kanalbeiträge) sollten max. 100,00 EUR betragen. Zuschläge für Erschwernisse wie felsiges Gelände, Gewässerkreuzungen, Straßenaufbruch / -kreuzungen o.ä. können berücksichtigt werden,

Zuständigkeit

Bau- und Umweltamt, Fachbereich 3

Freigabevermerk

Dieser Text wurde freigegeben durch das Landratsamt Schwäbisch Hall, Stand: 03.11.2008