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Aus der Arbeit des Gemeinderates
Die Sitzung des Gemeinderates fand am Mittwoch, 14.03.2018 statt.
Entwicklung des Evangelischen Schulzentrums in Michelbach an der Bilz
Die Evangelische Schulstiftung in Stuttgart als Träger der Einrichtung in Michelbach beabsichtigt, am Standort eine Generalsanierung durchzuführen und in dem Zug auch Maßnahmen der Digitalisierung umzusetzen. Daniel Wagner, der kaufmännische Geschäftsführer der Stiftung, stellte im Gemeinderat nochmals detailliert das Projekt vor. Ein vor kurzem aufgelegtes Bundeszuschussprogramm machte es möglich, das Vorhaben deutlich bezuschussen zu lassen. Der jeweilige Förderantrag ist jedoch von der Gemeinde zu stellen, die dann auch zehn Prozent der zuwendungsfähigen Kosten zu übernehmen hat. Der Gemeinderat hat beschlossen, diesen Antrag zu stellen und den erforderlichen Zuschuss von zehn Prozent, höchstens 100.000 EUR, zu gewähren. In dem Zusammenhang wurde auch die oftmals kritische Parkplatzsituation um das Schulzentrum angesprochen. Hier wollen Schulzentrum und Gemeinde an einer gemeinsamen Lösung arbeiten.
Zusammenarbeit bei der Datenverarbeitung
Die Gemeinde Michelbach an der Bilz ist seit vielen Jahren Mitglied des Zweckverbandes KIVBF. Dieses Rechenzentrum wickelt im Bereich Baden und Franken die Datenverarbeitung für die meisten Städte und Gemeinden ab. Um Synergieeffekte zu nutzen, schließen sich alle Zweckverbände dieser Art in Baden-Württemberg zu einem Gesamtzweckverband zusammen. Daraus wird dann die Anstalt ITEOS gebildet. Der Gemeinderat hat dem Beitritt des Zweckverbandes KIVBF zu den übergeordneten Zweckverbänden zugestimmt.
Vergabe von Bauarbeiten
Im Zuge der Erschließung des Wohngebietes Am Höhweg II soll auch ein Teilstück der Rudolf-Then-Straße saniert werden. Dabei werden auch das Kanal- und Wasserleitungsnetz entsprechend erneuert. Die Gesamtkosten dafür belaufen sich auf 261.000 EUR. Die Firma Gebrüder Eichele, die derzeit den Straßenendausbau für den Bereich Wohngebiet Am Höhweg I macht, wird die Arbeiten als Anschlussauftrag übernehmen.
Bestattungsgebühren für Auswärtige
In der Satzung ist geregelt, dass für Auswärtige bei deren Bestattung ein 25-prozentiger Zuschlag zu bezahlen ist. Der Gemeinderat hat jetzt aber zur Klarstellung in einem Beschluss festgestellt, dass für Personen, die aufgrund ihres Alters oder wegen Pflegebedürftigkeit aus der Gemeinde in ein Alters- oder Pflegeheim oder zu Angehörigen wegziehen, sich aber in der Gemeinde bestatten lassen wollen, kein Auswärtigenzuschlag erhoben wird.
Bausachen
Der Gemeinderat hat zu einer Bausache das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Dienstag 10.04.2018 statt.