Aktuelles aus dem Gemeinderat: Gemeinde Michelbach an der Bilz

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Gemeinderatsbericht vom 10.04.2018

icon.crdate18.04.2018

Aus der Arbeit des Gemeinderates

Die Sitzung des Gemeinderates fand am Dienstag, 10.04.2018, statt.

Bebauungsplan „Hirschfelden Nord-West – Erweiterung“
Der Gemeinderat hat den Entwurf gebilligt und beschlossen, diesen zusammen mit den weiteren Unterlagen öffentlich auszulegen und die Behörden sowie die sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen. Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines Wohnhauses mit maximal zwei Wohneinheiten geschaffen werden.

Bebauungsplan „Erweiterung Solarfeld Hundsäcker“
Das in Nähe der Kläranlage befindliche Solarfeld soll um rund 1,9 Hektar erweitert werden. Im Sinne der Energiewende können derzeit auf sogenannten landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten solche Ausweisungen erfolgen. Da durch die Nutzung trotzdem dort ein extensiv genutztes Dauergrünland erhalten werden kann, ist der naturschutzrechtliche Eingriff relativ niedrig gehalten. Der Planbereich wird nach Norden und Westen eingegrünt. Nach Aufgabe der Nutzung ist die Anlage rückzubauen und die landwirtschaftliche Nutzfläche wieder herzustellen. Der Geltungsbereich greift in ein FFH-Gebiet und in einen regionalen Grünzug ein. Da es hierbei jedoch um die Erzeugung regenerativer Energie geht, sind entsprechende Ausnahmen bereits von den zuständigen Behörden in Aussicht gestellt bzw. von vornherein möglich.

Fortschreibung des Flächennutzungsplans
Parallel zum Bebauungsplanverfahren ist im Hinblick auf die Erweiterung des Solarfelds im Bereich Hundsäcker auch der Flächennutzungsplan der Gemeinde fortzuschreiben. Die Flächennutzungsplanung ist in der Zuständigkeit der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall. Der Antrag dazu wird an die Stadt Schwäbisch Hall als erfüllende Gemeinde weitergeleitet.

Vermögensbewertung im Rahmen des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens
Im Zuge der Umstellung auf die doppelte Buchführung ist auch eine vermögensmäßige Eröffnungsbilanz zu erstellen. Die Vermögensbewertung der Gemeinde ist bereits bis auf Gebäude und Straßen erfolgt. Die Landesrichtlinien lassen verschiedene Bewertungsverfahren zu. Bei der Gebäudebewertung ist die pragmatischste Vorgehensweise im Rahmen von rückindizierten Gebäudeversicherungswerten. Bei Straßen erfolgt die Einteilung in bestimmte Typen. Diesen werden dann bestimmte Werte zugeordnet. Der Gemeinderat hat den vereinfachten Verfahren zugestimmt, die jetzt von der Gemeindeverwaltung entsprechend angewandt werden.

Annahme von Spenden
Im März 2018 sind Spenden in Höhe von 1.474,00 EUR bei der Gemeinde eingegangen. Dabei ist es zu keinen Interessenskonflikten gekommen. Die Annahme konnte deshalb jeweils befürwortet werden.

Bausachen
Der Gemeinderat hat zu einem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Dienstag, 08.05.2018 statt.