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Gemeinderatsbericht vom 19. Juni 2018
icon.crdate27.06.2018
Aus der Arbeit des Gemeinderates
Die Sitzung des Gemeinderates fand am Dienstag, 19. Juni 2018 statt.
Breitbandversorgung in der Gemeinde
Parallel zu vielen einzelnen Projekten in den Kommunen befasst sich auch der Kreistag mit der Breitbandversorgung im ganzen Landkreis Schwäbisch Hall. Die Bürgermeister haben sich im Rahmen einer Kreisverbandsversammlung im Dezember 2017 einstimmig für den Backbone-Ausbau entschieden. Derzeit wird in einer Arbeitsgruppe die Umsetzung vom Backbone-Ausbau erarbeitet Die Bürgermeister haben sich bei der letzten Bürgermeisterdienstversammlung auf eine zeitliche Schiene geeinigt. Somit wird das Thema bis Ende Juni 2018 in allen Gemeinderäten behandelt. Am 24. Juli entscheidet dann der Kreistag, ob das Backbone-Netz ausgebaut wird. Mit der jetzt geplanten Vorgehensweise kann die Breibandversorgung im Gemeindegebiet schneller umgesetzt werden. In der Vergangenheit wurden von der Gemeinde ja bereits ein paar Investitionen in die Breitbandinfrastruktur getätigt, wobei dies aber lediglich ein erster Schritt diesbezüglich gewesen ist. Die politische Lage im Land und das Verhalten der großen Netzbetreiber zwingt die Kommunen zum Handeln.
Die Stadtwerke SHA haben sich aktuell ebenfalls auf den Weg gemacht und in Zusammenarbeit mit der Stadt Schwäbisch Hall eine Planung zum Ausbau der Breitbandversorgung in ihrem Netzgebiet aufgestellt. Dieser Weg wird sicherlich in Zusammenarbeit mit dem Landkreis sinnvoll sein, da sich dabei auch Synergieeffekte ergeben können. Auch die Telekom hat zwischenzeitlich signalisiert kooperativ mitzuwirken und sich entsprechend einzubringen, was wiederrum neue Möglichkeiten bei der Umsetzung des Breitbandausbaus eröffnet.
Die Region Stuttgart (179 Kommunen, fünf Landkreise und Stuttgart) ist hier Vorreiter und hat gemeinsam mit der Deutschen Telekom einen Zeit- und Finanzierungsrahmen erarbeitet. Dieses Modell, das als Zielvereinbarung nicht nur den Backboneausbau („Autobahn mit Abfahrten“), sondern auch den FTTB/FTTH-Ausbau (Glasfaser bis ins Gebäude/im Haus) beinhaltet, wird volkswirtschaftlich für besser gehalten, wie die angedachte Zusammenarbeit zwischen dem Landkreis und den Kommunen in Form des vorliegenden Entwurfs eines öffentlich-rechtlichen Vertrages.
Um Doppelstrukturen zu vermeiden, wird ein Kooperationsmodell im Landkreis mit einem der vorhandenen Netzbetreiber für die bessere Alternative gehalten und es kann deshalb vor Klärung einer möglichen Kooperation mit einem Netzbetreiber eine Unterzeichnung des vorliegenden Entwurfes derzeit noch nicht empfohlen werden, da dieser aus den genannten Gründen nicht „unterschriftsreif“ ist. Selbstverständlich steht auch Michelbach zu einem vollumfänglichen Glasfaserausbau im Landkreis. Auf Ebene der Verwaltungsgemeinschaft (Michelfeld, Rosengarten, Schwäbisch Hall und Michelbach/Bilz) wurde diese gemeinsame Vorgehensweise und der Beschlussvorschlag abgestimmt.
Der Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die interkommunale Zusammenarbeit zur Verbesserung der Breitbandversorgung (Glasfaser) im Landkreis Schwäbisch Hall wird zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund ungeklärter Fragestellungen als noch nicht unterschriftsreif beurteilt.
Der Landkreis wird deshalb aufgefordert, alternativ zum bisher konzipierten Backbone-Ausbau ein Kooperationsmodell mit einem eigenwirtschaftlich agierenden Marktteilnehmer zu prüfen.
Es wird gebeten, den Grundsatzbeschluss des Kreistages zum Backbone-Ausbau zurückzustellen, bis eine Beurteilung der Alternative „Kooperationsmodell“ vorliegt.
Vermögensbewertung der Straßen entsprechend dem neuen Haushalts- und Rechnungswesen
Für die Bewertung innerhalb der Gemeinde wurden diese zunächst in verschiedene Typen eingeteilt. Dies hängt entsprechend vom Ausbauzustand bzw. der Beanspruchung ab. In der Gemeinde gibt es insgesamt eine Straßenverkehrsfläche von 480.204 qm. Entsprechend den Anschaffungs- und Herstellungskosten ergibt sich dann die für das Haushalts- und Rechnungswesen zu Grunde zu legende Abschreibung. Der Gemeinderat hat sich dafür entschieden, in dem Fall die geringstmögliche Nutzungsdauer anzusetzen.
Beschaffung eines Hilfeleistungslöschfahrzeugs für die Freiwillige Feuerwehr
Bei diesem Lieferumfang war es notwendig, die Maßnahme europaweit in einem offenen Verfahren auszuschreiben. Die Lieferung wurde in entsprechende Lose aufgeteilt. Insgesamt sind 5 Angebote eingegangen. Nicht alle Bieter haben für alle Lose ein Angebot abgegeben. Im Hinblick auf die Zuschlagskriterien wurde von der Freiwilligen Feuerwehr in Michelbach an der Bilz eine Gewichtung vorgenommen. Dementsprechend wurden auch die Angebote ausgewertet. Den Auftrag für das Fahrgestellt erhält die Firma Geweke/Magirus aus Ulm zum Preis von 76.615,77 €. Diese Firma wird auch den Aufbau zum Preis von 199.635,53 € liefern. Den Zuschlag für die feuerwehrtechnische Beladung erhielt die Firma Barth aus Fellbach zum Preis von 50.827.88 €. Die komplette Vergabesumme liegt dadurch bei 327.079,18 €.
Beschaffung von Hard- und Software für die Gemeindeverwaltung
Der Mietvertrag über das bisherige PC-Netz im Rathaus ist ausgelaufen. Mit Unterstützung des Rechenzentrums in Heilbronn wurde die Beschaffung einer neuen Anlage beschränkt ausgeschrieben. Es sind insgesamt 3 Angebote eingegangen. Günstigster Bieter war die Firma RBI Rittershofer GmbH aus Rheinstetten zum Angebotspreis von 30.467,21 €. Die Geräte werden dann auf Grund dieses Angebotes geleast.
Entwässern und Entsorgung des Klärschlamms
Diese Maßnahme war von der Stadt Schwäbisch Hall zusammen für andere Gemeinden und Städte europaweit im offenen Verfahren ausgeschrieben worden. Der Ausführungszeitraum liegt zwischen Juli 2018 und Dezember 2019. Die Vergabe erfolgt an die Firma BEM Aqua GmbH & Co. KG aus Ludwigsburg zum Preis von 65.735,60 €.
Jahresrechnung der Bürgerstiftung „Kind, Kultur und Sport in Michelbach an der Bilz“
Den Gemeinderäten wurde die Vermögensübersicht sowie der Geschäftsbericht vorgelegt. Das Vermögen der Stiftung beläuft sich zum 31.12.2017 auf rund 82.000 €. Etwa 2.000 € wurden im vergangenen Jahr dem Stiftungszweck entsprechend für Projekte ausgeschüttet. Die Jahresrechnung wurde vom Gemeinderat genehmigt. Der Stiftungsrat wurde entsprechend entlastet.
Festlegung von FFH-Gebieten
Bei den FFH-Gebieten handelt es sich um Bereiche, die europaweit zum Schutz von Natur und Landschaft ausgewiesen werden. Die erste Festlegung erfolgte vor rund 20 Jahren. Nunmehr erfolgt über das Regierungspräsidium Stuttgart derzeit eine Anhörungsrunde in Bezug auf die Städte und Gemeinden. Dabei können Änderungswünsche geäußert werden. Die Gemeinde wird dort beantragen, dass die im nordöstlichen, östlichen und südlichen Bereich von Michelbach an der Bilz spornartig sich darstellenden Ausweisungen in der Änderungsrunde herausgenommen werden sollen. Da die FFH-Ausweisung mit erheblichen Restrektionen verbunden ist, wäre an den Stellen so eine Entwicklung der Gemeinde von vornherein nicht ausgeschlossen.
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Taubental 1. Änderung“
Der Entwurf war noch einmal öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden am Verfahren beteiligt. Es gingen in dem Zeitraum keine Stellungnahmen ein. Der Gemeinderat konnte so den Satzungsbeschluss fassen.
Annahme von Spenden
Der Gemeinderat hat der Annahme von Spenden in Höhe von 500 € im Monat Mai 2018 zugestimmt. Bei diesen Spenden ist es zu keinem Interessenskonflikt gekommen.
Bausachen
Der Gemeinderat hat für ein Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen versagt.
Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am 17. Juli 2018 statt.