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Gemeinderatsbericht 12.11.2019
icon.crdate22.11.2019
Aus der Arbeit des Gemeinderates
Die Sitzung des Gemeinderates fand am Dienstag, 12. November 2019, statt.
Gemeinde tritt dem Zweckverband Breitbandausbau im Landkreis bei
In der Gemeinde Michelbach an der Bilz werden in den nächsten Jahren auch alle bisher mit Internet nicht ausreichend versorgten Haushalte Glasfaser bis in das jeweilige Gebäude erhalten. Dies macht der sogenannte Backbone-Ausbau des Landkreises Schwäbisch Hall möglich. Die notwendigen landkreisweiten Ausbaukosten werden vom Landkreis bezahlt. Die jeweiligen Gemeinden sind für den Ausbau der Ortsnetze zuständig. Dabei gibt es entsprechende Zuschüsse vom Bund und vom Land Baden-Württemberg. Insgesamt werden dann rund 90 Prozent der Ausbaukosten durch Fördermittel abgedeckt. Um das Ganze erfolgsorientiert und sinnvoll umzusetzen, wird nunmehr innerhalb des Landkreises ein entsprechender Zweckverband Breitbandausbau gegründet. Diesem gehören sämtliche Gemeinden und Städte des Landkreises an. Außerdem ist der Landkreis Schwäbisch Hall selbst Mitglied dieses Zweckverbandes. Gemeinden bis 5.000 Einwohner werden in diesem Verband bei der Sitzung der Verbandsversammlung eine Stimme haben. Die Stimmenanzahl ist dann der Einwohnergröße entsprechend gestaffelt. Die Verbandsatzung ist so gestaltet, dass weder die großen Kreisstädte noch der Landkreis Schwäbisch Hall hierbei eine einseitige Mehrheit haben. Von Heinz Kastenholz von der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Landkreises Schwäbisch Hall wurden die Gemeinderäte entsprechend informiert. Dem Beitritt zum Zweckverband und der dafür ausgestalteten Satzung wurde entsprechend zugestimmt.
Neubau einer Kinderkrippengruppe
Um den in nächster Zeit anstehenden Bedarf für Betreuungsangebote bei Kinder zwischen 1 und 2 Jahren zu decken, wird derzeit im Schulungsraum des Feuerwehrmagazins eine provisorische Kleinkindgruppe eingerichtet. Diese Übergangslösung soll dann durch einen Neubau abgelöst werden. Der Gemeinderat hat beschlossen, diesen Neubau am Standort des Kindergartens in Gschlachtenbretzingen zu errichten. Das Gebäude soll entsprechend an dem bestehenden Bau angedockt werden. Mit der Planung ist das Architekturbüro Beck aus Schwäbisch Hall beauftragt. In dem Zusammenhang hat der Gemeinderat auch beschlossen, die Sanierung der Grundschule um ein Jahr zurückzustellen. Dies ist darin begründet, dass derzeit die Schulbauförderrichtlinien überarbeitet werden und ein neues Zuschussprogramm ansteht. Für die Gemeinde hätte bei Einreichung des Förderantrages im kommenden Jahr die Gefahr bestanden, dass eventuell bestimmte Fördermittel nicht in Anspruch genommen werden können. Aus diesem Grund wurde jetzt die Investition in die Kinderkrippe für das Jahr 2021 vorgezogen.
Vorberatung des Haushaltsplans 2020
Im Zuge der weiteren Vorberatung wurde jetzt beschlossen, dass die Mittel für den Neubau der Kinderkrippe sowie die Mittel für die Sanierung der Grundschule in den Haushaltsplan 2020 bzw. die Finanzplanung entsprechend aufgenommen werden.
Straßen- und Feldwegsanierungsprogramm
Klaus Gehring vom Ingenieurbüro Bürgel stellte den Gemeinderäten die schadhaften Streckenabschnitte in der Gemeinde vor. Er hat jeweils dazu auch entsprechende Kostenschätzungen angefertigt. Die Gemeinderäte hatten zuvor an einem Samstag sich im Rahmen einer Besichtigungsfahrt jeweils ein Bild von dem Zustand des Straßen- und Wegenetzes machen können. Da die Abarbeitung der Maßnahmenliste nur über Jahre hinweg möglich ist, soll nunmehr der Bau- und Entwicklungsausschuss, der aus Mitgliedern des Gemeinderates besteht, entsprechende Prioritäten festlegen, damit dann im nächsten Jahr mit den entsprechenden Sanierungsmaßnahmen begonnen werden kann.
Vergabe der Stromlieferung im Zeitraum 2020 bis 2022
Die Gemeindeverwaltung hatte dazu Angebote von Stromanbietern eingeholt. Günstigster Bieter war die HEV Hohenloher Energieversorgung GmbH, die für den Zeitraum von drei Jahren Nettokosten von 70.430,80 EUR angeboten hatte. In diesen 36 Monaten wird der Gemeinde dann Ökostrom geliefert.
Instandsetzung der Lärmschutzwand entlang der Bahnlinie
Diese Maßnahme war beschränkt ausgeschrieben gewesen. Bedingt durch ein Schadensereignis auf der Bahnstrecke wurde seinerzeit die Lärmschutzwand erheblich beschädigt. Für die Instandsetzung gibt es eine Kostenberechnung in Höhe von 162.610,07 EUR. Auf der Ausschreibung hin ging nur ein Angebot ein. Der Angebotspreis dort liegt bei 374.755,19 EUR. Mit der Versicherung ist abzuklären, inwiefern nach Nachverhandlungen mit dem Bieter im Rahmen einer freihändigen Vergabe der Auftrag erteilt werden kann.
Bausachen
Zu einem Bauvorhaben wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am 18.12.2019, statt.