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Gemeinderatsbericht vom 16.06.2020
icon.crdate26.06.2020
Aus der Arbeit des Gemeinderates
Die Sitzung des Gemeinderates fand am Dienstag, 16. Juni 2020, statt.
Entscheidung über Einvernehmen und Petition im Hinblick auf die Errichtung eines Funkmastes wurde vertagt
Der Gemeinde liegt ein Bauantrag vor, entsprechend dem ein rund 35 Meter hoher Mobilfunkmast im Bereich des Hagenhofes errichtet werden soll. Der Gemeinderat hat in dem Zusammenhang über das sogenannte gemeindliche Einvernehmen zu entscheiden. Bis zu Sitzung lagen jedoch nicht alle fachlichen Stellungnahmen vor, die für die Entscheidung innerhalb der Gemeinde von Relevanz sind. Unter anderem fehlte die fachliche Beurteilung des Bundesamtes für Strahlenschutz.
Das Baugesetzbuch schreibt der Gemeinde vor, innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Unterlagen über das Einvernehmen zu entscheiden. Ansonsten gilt das Einvernehmen automatisch als erteilt. Diese Frist beginnt aber jedoch erst zu laufen, wenn die Unterlagen vollständig der Gemeinde vorliegen. Der landschaftspflegerische Begleitplan war erst am 12.06.2020 eingegangen.
Entscheidung über Einvernehmen und Petition in Bezug auf Milchviehstall in Gschlachtenbretzingen wurde auch vertagt
In der Angelegenheit lag inzwischen eine Stellungnahme des Landwirtschaftsamtes beim Landratsamt Schwäbisch Hall vor. In dieser wird festgestellt, dass durch den Anbau und den Umbau des landwirtschaftlichen Anwesens sich keine immissionsschutzrechtlichen Benachteiligungen für die umgebenden Bereiche ergeben. Im Hinblick auf die Berechnung der zulässigen Tierzahlen will die Gemeinde vor den Beschlussfassungen im Gemeinderat noch weitere Informationen einholen.
Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme in Michelbach an der Bilz
Die Gemeinde wird für den Ortskern von Michelbach an der Bilz einen Antrag auf Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm des Landes Baden-Württemberg stellen. Der Sanierungsbereich umfasst die komplette Kirchstraße bis hin zu der Rudolf-Then-Halle im Hagenhofweg. Mit enthalten ist die Bretzinger Straße, die Hirschfelder Straße sowie die Bühlstraße. Melanie Eisner vom Planungsbüro Klärle stellte die dort entwickelte gebietsbezogene integrierte städtebauliche Entwicklung vor. Dabei handelt es sich um eine planerische Zusammenstellung aller Maßnahmen, die über den Sanierungszeitraum eventuell durchgeführt werden können. Dazu zählen Modernisierungen, Umnutzungen, Nachverdichtungen von Grundstücken, Neugestaltungen sowie die Schaffung von öffentlicher Infrastruktur. Für die verfahrensmäßige Begleitung dieser Maßnahme ist Wolfgang Mielitz von der Landsiedlung Baden-Württemberg zuständig. Er berichtet dem Gemeinderat über die nunmehr anstehenden Schritte. Danach wird bei einer positiven Entscheidung durch das Regierungspräsidium Stuttgart mit den betreffenden Eigentümern Kontakt aufgenommen. In einer öffentlichen Veranstaltung werden dann die Fördermöglichkeiten und deren Bedingungen aufgezeigt. Das Städtebauförderungsprogramm umfasst zunächst einmal Zuschüsse für kommunale Vorhaben. Zudem werden auch Renovierungen und Umnutzungen im privaten Bereich gefördert. Im Gegensatz zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum steht aber beim Städtebauförderungsprogramm der Erhalt und nicht der Neubau im Vordergrund. Die Gemeindeverwaltung wird nach Erhalt des positiven Förderbescheides auf die betreffenden Grundstücks- und Gebäudeeigentümer zugehen.
Weitere Stelenanlage auf dem Friedhof
Die Gemeinderäte wurden über den Standort der neuen Stelenanlage informiert. Der Bau- und Entwicklungsausschuss hatte im Rahmen Vor-Ort-Termins den Platz für die Anlage festgelegt. Es entstehen damit 32 neue Bestattungsplätze. Die Anlage kostet 32.317,31 EUR.
Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Dienstag, 21. Juli 2020, statt.