Aktuelles aus dem Gemeinderat: Gemeinde Michelbach an der Bilz

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Gemeinderatsbericht vom 13.04.2021

icon.crdate26.04.2021

Aus der Arbeit des Gemeinderates

Die Sitzung des Gemeinderates fand am Dienstag, 13. April 2021 statt.

Kriterien für Freiflächenphotovoltaik
Die Gemeinderäte hatten bereits im Vorfeld in einem Workshop verschiedene Gesichtspunkte erarbeitet, die bei der Entscheidung über entsprechende Flächen zu Grunde gelegt werden sollen. Zudem wurden in dem Verfahren jetzt auch noch die Einwohner beteiligt. Die Konzepterstellung wird vom Forum Energie-Dialog begleitet. Von dort aus wurden jetzt auch die eingegangen Rückmeldungen ausgewertet und beurteilt. Nach dem Beschluss des Gemeinderates wird nunmehr der Kriterienkatalog etwas ergänzt. So sind vertikale Solarmodule erwünscht. Im Hinblick auf die regionale Wertschöpfung soll Bürgerinnen und Bürger vor Ort eine Beteiligung im Zuge von Bürgerenergiegenossenschaften möglich sein. Außerdem sollen regionale Energieunternehmen bei der Auswahl bevorzugt werden. Gewünscht sind auch sogenannte Biotop-Solarparks, bei denen dem Insekten- und Artenschutz Rechnung getragen wird. In den Kriterien hält der Gemeinderat weiterhin daran fest, dass nur landwirtschaftlich nicht so hochwertige Böden für Freiflächenphotovoltaik verwendet werden sollen.

Baugebiet „Wegleinsäcker“ in Michelbach an der Bilz
Da das Thema Nahversorgung für die Gemeinde ein wichtiges Thema ist, wurde ursprünglich das Verfahren für den Bereich „Wegleinsäcker“ in Michelbach an der Bilz auf den Weg gebracht. Der Lebensmitteldiscounter Netto hatte erklärt, dass er dort einen Supermarkt errichten wird. Im Vordergrund bei diesem Baugebiet stand damit absolut die Schaffung der Nahversorgung für die Zukunft von Michelbach an der Bilz. Inzwischen haben zwei dortige Grundstückseigentümer erklärt, dass sie definitiv nicht zum Verkauf an die Gemeinde bereit sind. Möglich wäre damit nur eine sogenannte Umlegung. Dafür gibt es jedoch Regelungen, die für die Eigentümer eine Zuteilung von Grundstücken in gleicher Lage und in gleichen Wert vorsehen. Somit könnte die Gemeinde nicht mehr garantieren, dass die für den Einzelhandel vorgesehene Fläche dann auch verfügbar und nutzbar ist. In dem Zuge wurden Vertreter des Vermessungsamtes beim Landratsamt Schwäbisch Hall im Verfahren hinzugezogen, um eine gütliche Einigung mit den Grundstückseigentümern zu erreichen. Von zwei Eigentümern aus wurden aber weitere Gespräche abgelehnt. Da für den Gemeinderat die Nahversorgung der ausschlaggebende Grund für ein Gebiet „Wegleinsäcker“ war und ist, wird jetzt auch das Bebauungsplanverfahren nicht mehr fortgeführt.
 
Wasserversorgungsnetz der Gemeinde
Im Leitungsnetz der Gemeinde kommt es immer wieder zu Wasserverlusten. Von Seiten der Gemeindeverwaltung wurde im Gemeinderat detailliert aufgezeigt, dass schon seit vielen Jahren unter Hinzuziehung einer Fachfirma das Leitungsnetz überwacht und kontrolliert wird. Bei Rohrbrüchen ist man in der Lage, sehr schnell darauf zu reagieren. Installiert ist ein Meldesystem, das Abweichungen im Wasserverbrauch feststellt. Kommt es dabei zu signifikanten Veränderungen, wird entsprechend das Leitungsnetz abgesucht. Dafür hat die Gemeinde in den letzten Jahren Investitionen getätigt. So konnte auch der Wasserverlust in den letzten Jahren reduziert werden.

Mobilitätskonzept 2035
Innerhalb der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall und zusammen mit der Gemeinde Untermünkheim sollen sämtliche Verkehrsströme in der Region untersucht werden. Dabei geht es nicht nur um den Individualverkehr. Miteinbezogen sind der öffentliche Personennahverkehr, der Radverkehr und das Wegesystem für Fußgänger. Für die Erstellung der Konzeption hatten neun entsprechende Büros Interesse bekundet. Unter drei geeigneten Büros wurde jetzt die Auswahl getroffen. Danach ist vorgesehen dem Büro R+T Verkehrsplanung GmbH aus Darmstadt den Auftrag für die Erstellung des Mobilitätskonzepts zum Angebotspreis von 299.697,22 EUR zu vergeben. Der Gemeinderat hat dieser Vorgehensweise innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall zugestimmt. Die Vertreter der Gemeinde im Gemeinsamen Ausschuss werden dann entsprechend abstimmen.

Beitritt zur Holzvermarktungsgemeinschaft Schwäbisch-Fränkischer Wald/Ostalb e.G.
Aufgrund rechtlicher Vorgaben darf über die staatliche Forstverwaltung nicht mehr die Holzvermarktung betrieben werden. Um auch in Zukunft für die Gemeinde den Holzverkauf zu organisieren, wird die Gemeinde der Holzvermarktungsgemeinschaft Schwäbisch-Fränkischer Wald/Ostalb e.G. beitreten. Über diese Genossenschaft erfolgt dann die gemeinsame Holzvermarktung für körperschaftliche und private Waldbesitzer in den Landkreisen Schwäbisch Hall, Rems-Murr-Kreis und im Ostalbkreis. Die Gemeinde wird dabei kein direktes Mitglied der Genossenschaft werden. Vielmehr gehört man über die Forstbetriebsgemeinschaft vor Ort dieser Genossenschaft dann an.

Sanierung der Rudolf-Then-Halle
Für die Sanierungsplanung wurden weitere Fachplaner beauftragt. Das Brandschutzkonzept wird die Firma C.E. Consult aus Schwäbisch Hall erstellen. Die Energieberatung wurde an Gerd Munz aus Fichtenberg vergeben. Das Lärmgutachten wird das Büro RW Bauphysik aus Schwäbisch Hall erstellen.

Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am 18. Mai 2021 statt.