Aktuelles aus dem Gemeinderat: Gemeinde Michelbach an der Bilz

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Gemeinderatsbericht

icon.crdate03.04.2023

vom 21.03.2023

Aus der Arbeit des Gemeinderats

Die Sitzung des Gemeinderats fand am Dienstag, 21.03.2023, statt.

 

Beschaffung von Digitalfunkgeräten für die Feuerwehr

Die Freiwillige Feuerwehr in Michelbach an der Bilz bereitet sich auf den Digitalfunk vor. Dafür waren in den Haushalten der Gemeinde schon in den Vorjahren Mittel bereitgestellt, die nunmehr nach 2023 übertragen werden. Innerhalb des Landkreises Schwäbisch Hall werden von einem Hersteller die jeweiligen Geräte zur Verfügung gestellt. Die Preise sind bis zum Jahresende garantiert. Der Gemeinderat hat der Firma KTF Selectric GmbH aus Ehningen den Auftrag für die Beschaffung der Digitalfunkgeräte zum Preis von 65.000,00 EUR erteilt. Der Erwerb wird mit 6.150,00 EUR vom Land Baden-Württemberg bezuschusst.

 

Nutzung des ehemaligen VR-Gebäudes als Rathaus

Der Gemeinderat hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, dass mit dem Rathaus dieses Jahres in das frühere VR-Bankgebäude umgezogen wird. Das Gebäude hatte die Gemeinde bereits im letzten Jahr erworben. Mit dem Objekt steht dann ein modernes Gebäude zur Verfügung, das insbesondere barrierefrei erreichbar ist. Das bisherige Rathausgebäude weist einen sehr hohen Instandhaltungsstau auf. Das Gebäude wurde 1927 errichtet. Von der Funktionalität her sind dabei sehr viele Einschränkungen inzwischen gegeben. Im ehemaligen VR-Gebäude werden vom Rathaus das Erdgeschoss und das Obergeschoss belegt werden. Der erforderliche Umbau kostet 310.000,00 EUR. Die Mittel sind in der Höhe in der Haushaltsplanung berücksichtigt.

 

Initiative im Hinblick auf Geschwindigkeitsreduzierungen in Ortsbereichen

Die Gemeinde hatte in der Vergangenheit immer wieder bei der Verkehrsbehörde des Landratsamtes Schwäbisch Hall beantragt, dass bestimmte Ortsbereiche mit Geschwindigkeitsbeschränkungen versehen werden. Die Zuständigkeit dafür liegt jedoch alleine bei der Kreisbehörde. Von dort aus werden solche Maßnahmen den Gesetzen entsprechend sehr restriktiv nur angeordnet. Inzwischen gibt es in dieser Sache eine bundesweite kommunale Initiative, der bereits viele Städte und Gemeinden angehören. Ziel ist es, für die Kommunen verträgliche Geschwindigkeiten innerorts zu erreichen. Gegenüber dem Bundesgesetzgeber soll erreicht werden, dass Städte und Gemeinden selbst darüber entscheiden dürfen, wann und wo sie welche Geschwindigkeitsreduzierungen anordnen wollen. Der Initiative gehören inzwischen über 500 Städte und Gemeinden in ganz Deutschland an. Der Gemeinderat hat beschlossen, dieser neuen kommunalen Initiative für einen stadtverträglichen Verkehr beizutreten.

 

Kostenbeteiligung der Gemeinde für den Radweg durch Rauhenbretzingen nach Michelbach an der Bilz

Im Zuge des geplanten Ausbaus der L1055 werden vom Land Baden-Württemberg auch Maßnahmen durchgeführt, die in die Zuständigkeit der Gemeinde fallen. Im Zusammenhang mit dieser Kostenübernahme wurde mit dem Regierungspräsidium Stuttgart eine dahingehende Vereinbarung erstellt, in der die konkreten Regelungen enthalten sind. Auf die Gemeinde entfallen die Kosten für die gewünschte Verschwenkung mit Querungshilfe am Ortseingang in Rauhenbretzingen aus Richtung Michelbach an der Bilz kommend. Zu erstatten sind auch die dann fälligen zukünftigen Unterhaltsmehrkosten für das Land Baden-Württemberg. Im Einmündungsbereich der Landesstraße 1055 zum Hagenhofweg wird der bestehende Geh- und Radweg der Gemeindestraße verbreitert. Auch dies geht zu Lasten der Gemeinde. Zudem hat sich die Gemeinde an dem notwendigen Grunderwerb zu beteiligen. Darüber hinaus ist der Aufwand für das Rückversetzen von Mauern innerhalb der Ortsdurchfahrt von Rauhenbretzingen Sache der Gemeinde. Schlussendlich sind die beiden Bushaltestellen in Rauhenbretzingen barrierefrei herzustellen. Für diese zwei Maßnahmen gibt es jeweils Zuschüsse von 60 Prozent vom Land Baden-Württemberg. Der Rest ist durch die Gemeinde zu tragen. Insgesamt liegt der Aufwand für alle Vorhaben für die Gemeinde bei 241.000,00 EUR.

 

Haushaltskonsolidierung

Die Gemeinde hat aufgrund einer Vorgabe des Landratsamts Schwäbisch Hall bis Ende September 2023 ein Haushaltskonsolidierungskonzept vorzulegen. Dazu wird der Gemeinderat sich auch separat zu einer Klausurtagung treffen.

 

Überdachter Aussegnungsbereich auf dem Friedhof in Michelbach an der Bilz

Dazu war aus der Mitte des Gemeinderates angeregt worden, den Standort im oberen Bereich des Friedhofs noch einmal zu überdenken. Den Gemeinderäten waren drei Alternativen vorgelegt, die vom Standort her sich eher im mittleren Bereich des Friedhofs befinden. Entschieden hat sich der Gemeinderat jetzt für eine zentrale Stelle. Dazu sind davor aber noch eventuell betreffende Grabnutzungsrechte zu klären.

 

Standortanzeigen im Hinblick auf den Neubau einer Sende- und Empfangsanlage

Die Gemeinderäte wurden darüber informiert, dass bei der Gemeinde zwei Standortanzeigen im Hinblick auf den Mobilfunkmast beim Hagenhofweg eingegangen sind.

 

Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet am Dienstag, 25.04.2023, statt.