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Gemeinderatsbericht
icon.crdate25.09.2025
vom 16.09.2025
Aus der Arbeit des Gemeinderats
Die Sitzung des Gemeinderats fand am Dienstag, 16.09.2025, statt.
Polizeiliche Kriminalstatistik für die Gemeinde wurde vorgestellt
Polizeirat Tobias Ostermann, Leiter des Polizeireviers in Schwäbisch Hall, informierte den Gemeinderat über die Kriminalitätsbelastung in der Gemeinde über den Zeitraum seit 2020. Gab es im Jahr 2020 noch 66 erfasste Delikte, so gingen diese in 2021 auf 45 und im Jahr 2022 auf 42 Fälle zurück. 2023 war dann ein Anstieg auf 67 erfasste Delikte festzustellen. In 2024 sind 54 Fälle zu verzeichnen. Die Aufklärungsquote liegt bei jeweils über 70 Prozent. Tobias Ostermann ging auch auf Vergleichszahlen ein. So lag bei der Gemeinde Michelbach an der Bilz im vergangenen Jahr die sogenannte Häufigkeitszahl bei 1.525. Dies ist ein statistischer Wert, basierend auf jeweils einer Betrachtung von 100.000 Einwohnern. Damit wird die Anzahl von Delikten im Vergleich zur Einwohnerzahl zum Ausdruck gebracht. Dieser Wert liegt innerhalb des Schwäbisch Haller Polizeireviers bei 3.200, im Landkreis ergibt sich eine Häufigkeitszahl von 3.500. Bürgermeister André Dörr bedankte sich bei der Polizei für deren Arbeit. Die Gemeinde könne bei diesen Zahlen aus der Kriminalstatistik als sicher bezeichnet werden.
Zukunft der Kleinschwimmhalle in Michelbach an der Bilz
Die Kleinschwimmhalle wurde im Jahr 2005 von der Gemeinde an die Stadtwerke Schwäbisch Hall verkauft. Im Hinblick auf die Nutzung wurde seinerzeit eine Vereinbarung abgeschlossen, nach der die Gemeinde einen jährlichen Betrag zum Abmangel leistet. Diese Defizitbeteiligung der Gemeinde beträgt im laufenden Jahr 29.140,00 EUR. Diese Vereinbarung läuft nunmehr zum 31.12.2025 aus. Bürgermeister Dörr berichtete, die Grundschule der Gemeinde nutze die Kleinschwimmhalle zwischen 75 und 100 Schulstunden pro Jahr. Neben der DLRG und weiteren Organisationen ist das Evangelische Schulzentrum der größte Nutzer des Bades.
Peter Busch und Jens Miermeister von der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH berichteten, dass sich der Abmangel inzwischen auf 171.819,00 EUR pro Jahr belaufe. Dabei seien keine notwendigen Investitionen berücksichtigt. Sie konnten beide berichten, dass der Aufsichtsrat der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH beschlossen hatte, dass der Abmangel künftig von allen Nutzern zu tragen ist. Bis zum Ende des Schuljahres 2025/2026 würden die Stadtwerke Schwäbisch Hall noch eine Nutzung zu den bisherigen Konditionen zulassen. Danach könne die Gemeinde das Gebäude auch zum vereinbarten Rückkaufswert von rund 340.000,00 EUR erwerben.
Peter Busch und Jens Miermeister erklärten, das Schenkenseebad in Schwäbisch Hall werde so umgebaut, dass eine mehrfache Nutzung möglich ist und es auch zu einer Ausweitung des Nichtschwimmerbereiches komme. Somit könne bei einer Schließung des Bades in Michelbach an der Bilz der Schwimmbetrieb in das Schenkenseebad verlagert werden. Bürgermeister André Dörr verwies darauf, dass mit der Leiterin der Grundschule Ulrike Ilg die Situation besprochen worden sei. Von Seiten der Schulleitung werde es als möglich und umsetzbar gesehen, den Schulschwimmunterricht in das Schenkenseebad zu verlagern. Ralph Gruber, der Leiter des Evangelischen Schulzentrums in Michelbach an der Bilz, berichtete in der Sitzung, dass die Situation zwar bitter für die Schülerinnen und Schüler sei, da längere Anfahrtswege in Kauf zu nehmen seien. Aus Sicht der Schule sei es aber finanziell nicht möglich, den geforderten Abmangelbetrag in Zukunft zu erbringen.
Der Gemeinderat hat beschlossen, vor einer finalen Entscheidung noch mögliche Finanzierungsoptionen auszuloten, auch was das Sponsoring betrifft. Zugestimmt wurde, dass bis zum Ende des Schuljahres 2025/2026 unter den bisherigen Bedingungen weiterhin der Schwimmunterricht stattfinden kann.
Vergabe von Bauleistungen für die Straßensanierung im Bereich Affalteräcker
Der Feldwegbereich Affalteräcker war vor einigen Jahren mit einer neuen Deckschicht versehen worden. Aufgrund von Reaktionen des verwendeten Bindemittels mit dem dort befindlichen Gips im Erdreich, kam es zu deutlichen Verwerfungen. Der Gemeinderat hat sich nun dafür entschieden, eine bessere Variante bei der erneuten Ausführung zu verwenden. Dabei wird nicht nur die Deckschicht erneuert, vielmehr wird auch der Unterbau bis zu einer Tiefe von 50 Zentimeter ausgetauscht. Somit soll eine erneute Reaktion der Materialien ausgeschlossen werden. Die Verwaltung wurde beauftragt entsprechende Angebote zur Ausführung der Leistungen einzuholen.
Erneuerung der Heizung im Gebäude Bergstraße 16
Die Heizung dort muss erneuert werden. In dem Zuge wurden verschiedene Alternativen der Wärmeversorgung geprüft. In Frage kommen eine Gasversorgung oder die Heizung mit Holzpellets. In die Abwägung miteinbezogen war auch die Energieberatung des Landkreises Schwäbisch Hall. Der Gemeinderat hat sich für eine Beheizung des Gebäudes mit Pellets entschieden. Die Gemeindeverwaltung wurde ermächtigt, den Auftrag an den günstigsten Bieter zu vergeben. Zudem wurde den erforderlichen überplanmäßigen Aufwendungen zugestimmt, da der Haushaltsansatz 2025 für die Aufwendungen bei der Gebäudeunterhaltung nicht ausreichen wird.
Entscheidung über das Einvernehmen im Hinblick auf eine Windenergieanlage auf Michelbacher Gemarkung
Die Windpark Kohlenstraße II GmbH und Co & KG plant die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen als Windpark auf den Gemarkungen der Stadt Schwäbisch Hall und der Gemeinde Michelbach an der Bilz. Die Anlagen haben jeweils eine Nabenhöhe von 175 Meter und eine Gesamthöhe von 261 Meter. Alle Anlagen befinden sich entlang der Kohlenstraße. Eines dieser Windräder, die Anlage SWH3, befindet sich auf Michelbacher Gemarkung. Die anderen Beiden liegen auf Schwäbisch Haller Gebiet. Die Einvernehmensentscheidung bezog sich ausschließlich auf das geplante Windrad in Michelbach an der Bilz. Dieses liegt rund 2.000 Meter vom Hauptort Michelbach an der Bilz entfernt. Im Übrigen haben alle der drei geplanten Standorte einen Abstand von mindestens 1.000 Meter zu Michelbach an der Bilz. Den Gemeinderäten lagen sämtliche Gutachten, unter anderem in Hinblick Lärmschutz und Schattenwurf vor. In den Gutachten wird jeweils zum Ergebnis gekommen, dass die Grenzwerte eingehalten bzw. eine Zumutbarkeit vorliegt. Mehrheitlich haben die Gemeinderäte einer Einvernehmenserteilung zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zugestimmt.
Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am 21.10.2025 statt.


