Hauptbereich
Haben Sie Ihren Hund angemeldet?
icon.crdate31.03.2023
Haben Sie Ihren Hund angemeldet?
Die Hundehalter werden auf ihre Pflicht zur steuerlichen An- und Abmeldung ihrer Hunde aufmerksam gemacht. Nach unserer Satzung beträgt die Hundesteuer für jeden im Gemeindegebiet gehaltenen, über drei Monate alten Hund 96,00 EUR. Werden in einem Haushalt mehrere Hunde gehalten, so erhöht sich der Steuerbetrag für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 192,00 EUR.
Für den Zwingerhund beträgt der Steuerbetrag 144,00 EUR.
Für den Kampfhund beträgt der Steuerbetrag 288,00 EUR, für jeden weiteren Kampfhund 576,00 EUR.
Wer einen Kampfhund im Gemeindegebiet hält, hat dies der Gemeinde schriftlich anzuzeigen.
Kampfhunde im Sinne der Hundesteuersatzung sind insbesondere Bullterrier, Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden sowie Bullmastiff, Mastino, Napolitano, Fila Brasileiro, Bordeaux-Dogge, Mastin Espanol, Staffordshire Bullterrier,Dogge, Argentino, Mastiff und Tosa Inu.
Nach der gemeindlichen Hundesteuersatzung erhebt die Gemeinde für jeden über 3 Monate alten Hund die Hundesteuer. Beginnt die Hundehaltung am 1. Tag eines Kalendermonats, so beginnt auch die Steuerpflicht mit diesem Tag. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung beendet wird.