Hauptbereich
Gemeinderatsbericht vom 06.10.2020
icon.crdate16.10.2020
Aus der Arbeit des Gemeinderates
Die Sitzung des Gemeinderates fand am Dienstag, 6. Oktober 2020, statt.
Sanierung der Grundschule in Michelbach an der Bilz
Im Gemeinderat war schon vor einiger Zeit festgelegt worden, dass ab 2021 mit der Sanierung der Grundschule begonnen werden soll. Diese Maßnahme wurde schon bereits im Haushaltsplan für 2020 in der Finanzplanung berücksichtigt. Den Planungsauftrag für das Projekt hat das Architekturbüro Beck aus Schwäbisch Hall erhalten.
In der Sitzung wurden nunmehr die ersten Planungen vorgestellt. Insgesamt gibt es vier Bauabschnitte. Der erste Teil umfasst die Sanierung des bisherigen Hauptgebäudes. Dabei geht es vor allem auch darum, die Digitalisierung in Schulen voranzubringen. Im weiteren Verlauf ist dann die Sanierung bzw. der Umbau des Eingangsbereichs bzw. Musiksaales vorgesehen. Dadurch ergibt sich dann ein Zwischenbau. Der dritte Abschnitt betrifft ein Treppenhausgebäude, das dann auch eine Barrierefreiheit mit einer Aufzugsanlage garantiert. Im vierten Teil wäre dann die Sanierung des alten Schulhauses vorgesehen. Die verschiedenen Abschnitte ließen sich unabhängig voneinander realisieren. Jedoch muss auf jeden Fall den Aspekten des Brandschutzes und der Barrierefreiheit Rechnung getragen werden. Vom Architekturbüro Beck wurden Gesamtkosten von 5,513 Mio. EUR errechnet. Ein kompletter Neubau mit dieser Kubatur würde rund 7,9 Mio. EUR kosten.
Das Gremium hat beschlossen, dass das Büro Beck weitere Untersuchungen und Planungen vornehmen soll. Danach soll dann entschieden werden, welche Bauabschnitte zu welchem Zeitpunkt umgesetzt werden. Zeitgleich wird mit dem Regierungspräsidium Stuttgart abgeklärt, welche Fördersummen aus dem Ausgleichstock und der Schulbaufachförderung möglich sind.
Errichtung eines Funkmastes
Bei diesem Thema hatten sich Unklarheiten bezüglich der Beschlusslage in der letzten Sitzung ergeben. Dabei geht es darum, in welcher Weise die dazu eingereichte Petition abgehandelt wurde. Nachdem jetzt rechtliche Unklarheiten bestanden, wurde beschlossen, deswegen die Entscheidung zu vertagen. Bis zur nächsten Sitzung soll dann mit dem Landratsamt Schwäbisch Hall als Aufsichtsbehörde und evtl. einem Anwaltsbüro geklärt werden, wie in der Sache zu verfahren ist. In dem Zusammenhang wurde aber deutlich gemacht, dass das Landratsamt Schwäbisch Hall als untere Baurechtsbehörde die Möglichkeit hat, aufgrund der Dauer des jetzigen Genehmigungsverfahrens das Einvernehmen der Gemeinde zu ersetzen. Die Gemeinde wird dazu dann aber noch einmal angehört, was dann Gegenstand in der Gemeinderatssitzung sein wird.
Landwirtschaftliches Bauvorhaben in Gschlachtenbretzingen
Dabei geht es Um- und Anbaumaßnahmen im Hinblick auf einen landwirtschaftlichen Betrieb. Der Gemeinderat hatte dazu über das gemeindliche Einvernehmen zu entscheiden. Im Vorfeld gab es noch Irritationen im Hinblick auf die tatsächlichen Tierzahlen, die für die Beurteilung des Immissionsschutzes von Bedeutung sind. Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, dass das Einvernehmen der Gemeinde zu dem Bauvorhaben erteilt wird und davon ausgegangen wird, dass sämtliche immissionsschutzrechtliche Vorgaben im Sinne der Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft eingehalten werden.
Bebauungsplan „Wohngebiet Am Höhweg II“ in Gschlachtenbretzingen
Den Bebauungsplan hatte ein dem Planungsgebiet benachbartes Unternehmen mit einer Normenkontrollklage angefochten. Gegenstand der Klage war zum einen die Befangenheit in den Gemeinderatssitzungen und zum anderen der Immissionsschutz. Was die Befangenheit betrifft, so wurde der Gemeinde Recht gegeben. Im Hinblick auf den Immissionsschutz wurde der Bebauungsplan für unwirksam erklärt. Die Gemeinde hat nunmehr mit einem Gutachten nachzuweisen, dass die Immissionen der benachbarten Unternehmen mit dem Mischgebiet verträglich sind. Dazu wird das Bebauungsplanverfahren noch einmal neu begonnen. Die Gemeinderäte wurden darüber informiert. In der nächsten Sitzung soll dazu der erforderliche Aufstellungsbeschluss gefasst werden.
Ansiedlung eines Nettomarktes
Die Gemeinderäte wurden darüber informiert, dass von Seiten der Unternehmen Edeka und Netto sowie bezüglich der Investoren inzwischen es verbindlich ist, dass ein Lebensmittelmarkt in Michelbach an der Bilz realisiert wird. Das Gremium hat dazu beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, die erforderlichen Schritte für die Ansiedlung des Marktes anzugehen. Das dafür notwendige Bebauungsplanverfahren im Bereich Wegleinsäcker soll dazu zeitnah durchgeführt werden.
Bebauungsplan „Straßenäcker“
Dazu wurde ein Planentwurf des Planungsbüros Klärle aus Weikersheim vorgestellt. Danach erfolgt die Zufahrt über die Landesstraße. Die Straße mündet dann in die Bretzinger Straße bzw. den Klingenweg. Von den Festsetzungen her wird man sich an denen des Bebauungsplans „Gassenäcker“ in Hirschfelden orientieren. Die Planungsrechtliche Voraussetzungen sollen für drei Wohngebäude und mehrere Mischgebietsflächen geschaffen werden. Damit besteht für örtliche Handwerker die Möglichkeit, entsprechende Betriebsgebäude zu errichten.
Vorhaben- und Erschließungsplan „Mühläcker“ in Gschlachtenbretzingen
Für dieses Bebauungsplanverfahren wurden in einer ersten Runde die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Vom Regierungspräsidium Stuttgart und vom Regionalverband Heilbronn-Franken wurde darauf hingewiesen, dass sich das Plangebiet in einer Grünzäsur befindet. Von dort aus kann aber jeweils dem Fortgang des Verfahrens zugestimmt werden, wenn am Standort dann keine zusätzlichen Erweiterungen erfolgen. Die Gemeinderäte haben den Abwägungsvorschlägen zugestimmt. Der Planentwurf wurde dann festgestellt. Nunmehr werden in einer zweiten Runde noch einmal die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.
Annahme von Spenden
Im Zeitraum von 01.05.2020 bis 31.08.2020 sind bei der Gemeinde Spenden in der Größenordnung von 359,60 EUR eingegangen. Interessenskonflikte gab es bei diesen Spenden nicht. Der Gemeinderat hat deshalb der Annahme zugestimmt.
Bausachen
Für ein Bauvorhaben wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Bei einem anderen Bauantrag wurde aufgrund nicht ausreichender Bauvorlagen die Entscheidung vertagt.
Eilentscheidung
Die Gemeinderäte wurden darüber informiert, dass bezüglich der Erneuerung der Wasserleitungen in der Panoramastraße und im Seewiesenweg bei der Auftragsvergabe aufgrund der Dringlichkeit Eilentscheidungen notwendig waren.
Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am 27. Oktober 2020, statt.